Honorare

Heilkundliche Behandlung und Psychotherapie für Erwachsene
140,00 € / 60 Minuten

Behandlung für Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten
120,00 € / 60 Minuten

Paartherapie
170,00 € (inkl. MwSt.) / 60 Minuten

Coaching und Supervision
170,00 €  (inkl. MwSt.) / 60 Minuten

 

Das Honorar einer Sitzung wird entsprechend der Dauer zeitgenau abgerechnet.

Termine und Terminabsagen – AGBs

Da ich eine Terminpraxis führe, sind die Termine speziell für Sie reserviert. Hierdurch entstehen für Sie keine Wartezeiten. Termine sind nach persönlicher Vereinbarung flexibel möglich.

Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Somit kann dieser Termin von anderen Patienten in Anspruch genommen werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage das Honorar von 60 Minuten in Rechnung stelle.

Das Honorar wird zum Termin in bar fällig oder ist innerhalb von acht Tagen nach der Sitzung per Überweisung zu zahlen. Sie erhalten eine Quittung oder Rechnung.

Informationen zur Zahlung von Heilkundebehandlungen

Private Krankenversicherungen zahlen in der Regel Heilpraktikerbehandlungen. Meine Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Näheres finden Sie unter: http://www.paracelsus.de/recht/hp_geb.html

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über weitere Details.

Informationen zur Zahlung von Psychotherapieleistungen

Ihr Vorteil als Selbstzahler bei einer Psychotherapie:
Sie bekommen umgehend Hilfe und Begleitung, haben weder lange Wartezeiten noch Bürokratie mit Ihrer Krankenkasse. Es entfällt somit die Diagnose einer psychischen Störung und die Übermittlung an Ihre Krankenkasse. Dies ist ein erheblicher Vorteil für Sie. Denn solche langfristig in Dateien gespeicherten Informationen können von erheblichem Nachteil werden, z.B. wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen oder wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen hergestellt.
Um dies zu vermeiden, bevorzugen Patienten nicht selten den Weg des Privatzahlers.

Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen:
Abhängig von Ihrem vertraglichen Tarif mit Ihrer Krankenkasse kann meine Leistung anteilig durch Ihre Krankenkasse (private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung) übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Ansprechpartner. Meine Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Private Krankenversicherungen haben eine unterschiedliche Handhabung bei der Erstattung der Kosten von Psychotherapie. Die Privatkassen können Psychotherapie auf 20 Stunden jährlich begrenzen und dürfen sich auch vorbehalten, die Kostenübernahme davon abhängig zu machen, ob sie für psychotherapeutische Behandlungen vorher eine schriftliche Zusage erteilt haben. Grundsätzliche Voraussetzung zur Erfüllung einer Leistungspflicht für psychotherapeutische Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz ist zunächst, dass der jeweilige Tarif eines Versicherten, gleich welcher Versicherung, Leistungen für die Behandlung durch Heilpraktiker vorsieht. Im Anschluss daran gilt es abzuklären, inwieweit „Psychotherapie“ in dem vorhandenen Vertrag oder einer entsprechenden Zusatzversicherung inbegriffen ist oder explizit ausgeschlossen wird. Auch die Erstattungshöhe richtet sich immer nach dem jeweils individuell abgeschlossenen Vertrag oder Tarif.

Psychotherapie steuerlich geltend machen:
Mein Honorar für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendung für die Gesundheit und die Gesunderhaltung) geltend machen, wenn Sie Steuerzahler sind. Näheres finden Sie unter: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm
Über die entsprechenden Freibeträge erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.

Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen:
Der Heilpraktiker kann Psychotherapie nicht selbst mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter der Voraussetzung jedoch, dass die approbierten Therapeuten unzumutbar lange Wartezeiten haben (d.h. von mehr als drei Monaten), ist auf Antrag des Patienten eine außervertragliche Erstattung eines Heilpraktikers und Heilpraktikers Psychotherapie durch die gesetzlichen Kassen evt. möglich.

Die genaue Wartezeit sollte bei den GKV erfragt werden. Die Therapie darf aber erst dann aufgenommen werden, wenn die Kasse dem Antrag stattgegeben hat. Dem Antrag auf Kostenerstattung sollte der Patient einen Nachweis über seine Anfragen und Wartezeiten bzw. Ablehnungen bei den einzelnen approbierten Therapeuten beifügen. Grundlegend sind hier die Regelungen gemäß § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V).

Coaching und Supervision steuerlich geltend machen:
Mein Honorar für Coaching und Supervision können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn das Coaching oder die Supervision dazu dient, Ihre Kenntnisse in einem ausgeübten Beruf zu erhalten oder sich den veränderten beruflichen Anforderungen anpassen zu wollen. Die Kosten können Sie möglicherweise als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Hinweise:
Die Pflicht zur Bezahlung der Behandlungshonorare für geleistete Heilbehandlungen und Psychotherapie besteht unabhängig von einer Zu- oder Absage Ihrer Krankenkasse. Es gelten die Geschäftsbedingungen der Praxis für Psychotherapie (HeilprG), Kinesiologie und Persönlichkeitscoaching Silvana Schmitt.

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